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Ist eine Markise genehmigungspflichtig?

Der Sonnenschutz an Außenflächen dient in erster Linie dem Schutz der Bewohner. Doch was ist zu tun, wenn der gewünschte Schattenspender auf Widerstand stößt?

Was ist erlaubt und brauche ich dafür eine Genehmigung, um Streit mit den Nachbarn oder dem Eigentümer zu vermeiden? Nicht in allen Fällen dürfen Mieter und Eigentümer allein entscheiden, auch wenn sie das noch so gerne möchten. Daher lautet unser Tipp: Bevor Sie Geld in eine Markise investieren, sollten Sie bei Ihren Nachbarn oder dem Eigentümer Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses nachfragen, ob sie sich dadurch gestört fühlen würden und ggf. prüfen, ob eine gesonderte Erlaubnis einzuholen ist.

Disclaimer: Die folgenden Ratschläge sind aus unserer Praxis entstanden und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Extra Baugenehmigung für Terrassenüberdachung?

Auf diese Frage gibt es keine Pauschalantwort, denn die Anforderungen sind in den Bundesländern und Gemeinden ganz unterschiedlich. In manchen Regionen darf die Terrassenmarkise ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Etwas anders ist die rechtliche Lage, wenn es sich um feste Überdachungen handelt. Allerdings sind Sonnenschutztechniken wie Rollläden, Markisen oder Klappläden in den unterschiedlichsten Ausführungen in den meisten Fällen genehmigungsfrei.

In der Regel gilt: Weder Eigentümer noch Mieter müssen vor dem Anbringen einer Markise eine Einwilligung einholen. Auch ein Vermieter darf sich diesem Wunsch seines Mieters nicht verwehren, zumindest nicht ohne triftigen Grund. Ein Sonnenschutz für den Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch eines Mieters und ist als ästhetische Aufwertung zu betrachten. Wünschen Eigentümer den Verbleib nach dem Auszug nicht, sind Mieter dazu verpflichtet, die Markise abzunehmen und Halterungen zu demontieren. Der normale Wohngebrauch darf durch die Verweigerung nicht eingeschränkt werden, allerdings kann ein Vermieter Ansprüche an die farbliche Gestaltung, ein einheitliches Erscheinungsbild sowie ästhetische Optik anmelden.

Brauchen Besitzer eines Eigenheims eine Bewilligung?

Sofern Sie keine baulichen Veränderungen an Ihrem Zuhause vornehmen, können Immobilieneigentümer auf ihrem Besitz anbringen, was immer sie möchten. Grundsätzlich kann Ihnen niemand vorschreiben, für welche Art von Sonnenschutz Sie sich zu entscheiden haben. Etwas anders ist die Situation in einem Mehrparteienhaus. Hier haben Nachbarn die Möglichkeit mitzubestimmen, sofern der Sonnenschutz das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtigen würde. Eine Markise ist genehmigungspflichtig, wenn ein Mehrheitsbeschluss unter den Miteigentümern nötig ist, sofern es sich um eine bauliche Veränderung der Außenmauern handeln würde.

Markise in Mietwohnung – Einvernehmen zwischen Vermieter und Mieter

Als Mieter steht es Ihnen zu, eine Markise zum Sonnen- oder Sichtschutz anzubringen. Dabei ist es unerheblich, ob die Montage am Balkon, vor dem Fenster oder auf der Terrasse vorgenommen wird. Sanierte oder moderne Wohnungen verfügen bereits häufig über einen fix verankerten Schattenspender in Form von Rollläden. Auf den Terrassen und Balkonen von Mietwohnungen schützen hingegen kaum handelsübliche Markisen die Wohnräume vor der Sonneneinstrahlung. Einzige Voraussetzung: Der Schattenspender muss ordenungsgemäß angebracht und verwendet werden.

Bei der Wahl sollten Sie das Einvernehmen mit dem Vermieter anstreben. Denn nur weil er ihn nicht verbieten kann, muss er den Sonnenschutz noch lange nicht genehmigen. Vor allem dann nicht, wenn die Konstruktion an der Fassade verankert wird. Sofern Sie nach Ihrem Auszug den Verbleib der Markise mit dem Eigentümer der Wohnung verhandeln möchten, lohnt sich der Konsens. In diesem Fall besteht die Chance, bei Auszug keine aufwendige Demontage vornehmen zu müssen. Allerdings ist der Vermieter auch dazu verpflichtet, auf Anfrage seine Zustimmung zu erteilen. Laut Gerichtsurteil würde eine Verweigerung den üblichen Wohngebrauch des Mieters einschränken. Die Anbringung einer Markise in Mietwohnungen ist daher erlaubt.

Rechtstipps für Eigentümer

Sollten Sie sich als Immobilienbesitzer schon über Hitze und störende Sonnenstrahlen geärgert haben, machen Sie sich frühzeitig Gedanken, für den Sommer eine passende Markise zu montieren. Bei Eigentümergemeinschaften herrscht häufig Uneinigkeit, auf welchen rechtlichen Grundlagen einvernehmliche Entscheidungen zu treffen sind. Aus diesem Grund sollten Sie zu diesem Thema gut informiert sein, denn unnötige Streitigkeiten mit den Nachbarn sind nicht notwendig.

Besonders wichtig: Lassen Sie Ihre Markise immer von einem Profi fachgerecht anbringen. Gerade in dicht besiedelten Wohngegenden oder größeren Gebäudekomplexen kann ein Montagefehler unmittelbare Auswirkungen haben. In der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung können die Bestimmungen zur Anbringung von Markisen verankert sein und sind demnach für alle Parteien bindend. Ein Markisenverbot hat nur dann Bestand, wenn die Nutzung des Balkons oder der Terrasse bei direkter Sonneneinstrahlung jederzeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, hat jeder Eigentümer das Recht auf die Anbringung einer Markise.

Seitens der Gerichte besteht Einigkeit darüber, dass die Montage eines Sonnenschutzes zwar eine bauliche Veränderung an der Gebäudeaußenfassade darstellt, doch wer die Form, Farbe und Größe der Markise so harmonisch zum Gesamtbild auswählt, braucht laut dem OLG Düsseldorf (Az. 3WX191/89) keine verpflichtende Einholung einer Erlaubnis durch andere Miteigentümer. Es scheint aber, als wären sich die Gerichte bundesweit nicht einig. Unser Tipp: Der sicherste Weg zu Ihrer Wunschmarkise führt über die Zustimmung aller weiteren Eigentümer. Fügt sich die Markise perfekt in das Gesamtbild der Immobilie ein, ist die Genehmigung eine reine Formsache. Am Ende liegt jedem Bewohner eine schöne Umgebung der eigenen Wohnung am Herzen.